Die Anwendung von Akupunktur und traditioneller chinesischer Medizin durch Hebammen in Deutschland unterliegt klar definierten gesetzlichen Vorgaben. Jede Hebamme trägt die persönliche Verantwortung, eine fachlich anerkannte und qualifizierte Ausbildung entsprechend den geltenden Richtlinien nachzuweisen und aufrechtzuerhalten.

Im Falle von Haftungsfragen ist die Hebamme verpflichtet, den Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation eigenständig zu erbringen. Die Anwendung der Akupunktur durch Hebammen erfolgt ausschließlich im Rahmen ihres gesetzlich definierten Berufsbildes. Bei Abweichungen oder Regelwidrigkeiten muss unverzüglich ein Arzt hinzugezogen werden. Für angestellte Hebammen gilt grundsätzlich eine Weisungsbindung gegenüber ihrem jeweiligen Arbeitgeber.

Zur Sicherstellung der Qualität und rechtlichen Sicherheit der Akupunkturpraxis ist die regelmäßige Teilnahme an zertifizierten Fortbildungsmaßnahmen zwingend vorgeschrieben. Bei Nichterfüllung dieser Fortbildungspflicht ruht die Anwendungserlaubnis und lebt erst mit einem erneuten Fortbildungsnachweis wieder auf.