Rechtliche Hinweise
Rechtliche Hinweise
Die Anwendung von Akupunktur und traditioneller chinesischer Medizin
durch Hebammen in Deutschland unterliegt klar definierten gesetzlichen
Vorgaben. Jede Hebamme trägt die persönliche Verantwortung, eine
fachlich anerkannte und qualifizierte Ausbildung entsprechend den
geltenden Richtlinien nachzuweisen und aufrechtzuerhalten.
Im
Falle von Haftungsfragen ist die Hebamme verpflichtet, den Nachweis
ihrer fachlichen Qualifikation eigenständig zu erbringen. Die Anwendung
der Akupunktur durch Hebammen erfolgt ausschließlich im Rahmen ihres
gesetzlich definierten Berufsbildes. Bei Abweichungen oder
Regelwidrigkeiten muss unverzüglich ein Arzt hinzugezogen werden. Für
angestellte Hebammen gilt grundsätzlich eine Weisungsbindung gegenüber
ihrem jeweiligen Arbeitgeber.
Zur Sicherstellung der Qualität und
rechtlichen Sicherheit der Akupunkturpraxis ist die regelmäßige
Teilnahme an zertifizierten Fortbildungsmaßnahmen zwingend
vorgeschrieben. Bei Nichterfüllung dieser Fortbildungspflicht ruht die
Anwendungserlaubnis und lebt erst mit einem erneuten
Fortbildungsnachweis wieder auf.