Die Abschlussprüfung der Akupunkturgrundausbildung umfasst drei verpflichtende Bestandteile:

• Theorieprüfung: Schriftliche Prüfung als Multiple Choice Prüfung zu Grundlagen der Chinesischen Medizin und Arzneirezepturen in der Geburtshilfe.

• Praxisprüfung: Praktische Überprüfung, in der mindestens zehn relevante Akupunkturpunkte korrekt lokalisiert und entsprechende Nadeltechniken inklusive der geltenden Hygienevorschriften demonstriert werden müssen.

• Fallstudien: Einreichen von fünf dokumentierten Praxisfällen aus dem eigenen Tätigkeitsbereich der Hebammenarbeit (Kurze Anamnese und westliche Diagnose; evtl. Zungen- und Pulsbefund beschreiben (nicht zwingend), Versuch der chinesischen Diagnose, Punktekonzept mit Begründung, sonstige Empfehlung inklusive Arzneitherapie falls angewandt, Verlauf).

Ein Bestehen aller Prüfungsteile ist Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. Bei Nichtbestehen eines Prüfungsteils gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden und muss wiederholt werden.