Prüfungsmodalitäten
Prüfungsmodalitäten
Die Abschlussprüfung der Akupunkturgrundausbildung umfasst drei verpflichtende Bestandteile:
•
Theorieprüfung: Schriftliche Prüfung als Multiple Choice Prüfung zu
Grundlagen der Chinesischen Medizin und Arzneirezepturen in der
Geburtshilfe.
• Praxisprüfung: Praktische Überprüfung, in der
mindestens zehn relevante Akupunkturpunkte korrekt lokalisiert und
entsprechende Nadeltechniken inklusive der geltenden Hygienevorschriften
demonstriert werden müssen.
• Fallstudien: Einreichen von fünf
dokumentierten Praxisfällen aus dem eigenen Tätigkeitsbereich der
Hebammenarbeit (Kurze Anamnese und westliche Diagnose; evtl. Zungen- und
Pulsbefund beschreiben (nicht zwingend), Versuch der chinesischen
Diagnose, Punktekonzept mit Begründung, sonstige Empfehlung inklusive
Arzneitherapie falls angewandt, Verlauf).
Ein Bestehen aller
Prüfungsteile ist Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss der
Ausbildung. Bei Nichtbestehen eines Prüfungsteils gilt die gesamte
Prüfung als nicht bestanden und muss wiederholt werden.