Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen
Die Teilnahme an der Ausbildung „Experte für Chinesische Medizin“ setzt ein in Deutschland anerkanntes abgeschlossenes Medizinstudium oder eine abgeschlossene Heilpraktiker-Ausbildung voraus, wobei auch Apothekerinnen sowie Medizinstudierende ab dem 6. Fachsemester zugelassen sind. Zahnärztinnen sowie Absolventinnen anderer medizinnaher Studiengänge mit mindestens einem in Deutschland anerkannten Bachelorabschluss können nach Einzelfallprüfung zugelassen werden. Über die Eignung entscheidet ein Zulassungsverfahren, in der Regel die Prüfung der Bewerbungsunterlagen und gegebenenfalls ein Auswahlgespräch, da nur eine begrenzte Zahl an Ausbildungsplätzen zur Verfügung steht. Da die gesamte Ausbildung auf Deutsch stattfindet, müssen internationale Bewerberinnen deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 nachweisen.